Mitgliedschaft im ASV Rönkhausen

Du möchtest jederzeit und in allen Teilstrecken des Vereinsgewässers und dem Obergraben an der Lenne und/oder dem Glinge-Unterbecken angeln, magst die Vereinsarbeit und beteiligst dich gerne an gemeinsamen Aktionen?

Dann bewirb dich um eine Mitgliedschaft im ASV Rönkhausen! 

 

Infos: 

Die Mitgliederzahl des ASV ist beschränkt.

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist die Mitgliedschaft möglich, wenn der Jugendliche im Besitz eines Jugendfischereischeins (rosa) ist.

Ab dem 14. Lebensjahr kann die Fischereiprüfung abgelegt werden.

Ab dem 16. Lebensjahr ist die Fischereiprüfung Pflicht und wird zum Erwerb des Fischereischeines (blau) benötigt laut Landesfischereigesetz NRW.

Die gültigen Fischereischeine sind bei der Aufnahme in den ASV vorzulegen.

Eine Bewerbung ist bis zum 31.12. durch schriftlichen, formlosen Antrag an den Vorstand des ASV Rönkhausen (vorzugsweise an den Schriftführer oder durch das Kontaktformular) einzureichen.

Die Aufnahme bezieht sich immer auf das kommende Kalenderjahr.

Aufnahme und Mitgliedschaft richten sich nach den jeweils gültigen Regeln des ASV (s. Satzung).

Der Bewerber bekommt nach Eingang in angemessener Zeit eine Information.

Final beschieden wird die Aufnahme von der Mitgliederversammlung, die üblicherweise im Januar tagt.

Anschließend werden die Bewerber über die weiteren Schritte und die benötigten Unterlagen usw. informiert.


Kosten

Aufnahmegebühren, sowie Infos über Mitgliedsbeiträge, Verzugsgebühren etc. sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

Download
Gebührenordnung
Neu-Mitglieder Info.pdf
Adobe Acrobat Dokument 50.8 KB

Bedingungen: 

Die Bedingungen zum Fischfang sind hier beschrieben.

Download
Bedingungen zum Fischfang.pdf
Adobe Acrobat Dokument 274.4 KB